Abtretung der Kaufpreisforderung (Marketplace)
Abtretung der Kaufpreisforderung
Platzhalter – vorbehaltlich finaler Anwaltsfassung (RA Klöne).
Mit dem Einstellen und Veröffentlichen eines Marketplace-Angebots („Verspenden“) treten Sie die (künftige) Kaufpreisforderung gegen den Käufer an die Organisation ab. Sie erhalten keine Auszahlung über die Plattform. Der vollständige Kaufpreis dient gemeinnützigen Zwecken.
Der Käufer kann nur mit schuldbefreiender Wirkung an die Organisation zahlen – nicht an den Verkäufer.
Eine Spendenbestätigung kann erst nach Zahlungseingang (Zufluss), erfolgreicher Abholung/Abschluss und Ablauf einer Abkühlungsfrist ausgestellt werden. Bei Stornierung, Rückgabe oder Erstattung wird eine bereits ausgestellte Bestätigung widerrufen (Storno).